Durchführung der Pflegemassnahmen
Die Pflegemassnahmen werden entsprechend der Pflegeplanung bzw. der ärztlichen Verordnung durchgeführt. Sie umfassen vorbeugende, lindernde rehabilitative und heilende Massnahmen, um Beschwerden vorzubeugen, bzw. diese zu lindern, damit die Klienten eine positive Lebensqualität erfahren. Die Ausführung der Pflegemassnahmen erfolgt durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen welche über ein aktuelles Fachwissen verfügen und die Massnahmen professionell und fachlich korrekt ausführen.
Wird die Pflege auf ärztliche Anordnung von einem anerkannten „Leistungserbringer“ (wie z.B. von einer Spitex-Organisation) erbracht, so haben die Krankenkassen einen durch Gesetz und Verordnung festgelegten Beitrag an die Kosten zu leisten.
Ergänzende Informationen zur Finanzierung der Pflege durch Versicherungen (Webseite Pro Infirmis)
Ambulante Pflege und Betreuung
Die Spitex der Prix Santé AG ist Bestandteil eines Gesamtkonzeptes und deckt die Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld ab. Unsere Spitex ist täglich rund um die Uhr während 24 Stunden verfügbar.
Aufgrund des Tätigkeitsschwerpunktes in der Pflege und Betreuung betagter Menschen, richtet sich das Angebot der Spitex Prix Santé auch primär an diesen Personenkreis. Auf Anfrage können im ambulanten Bereich aber auch jüngere erwachsene Personen die Leistungen in Anspruch nehmen.

Die Grundpflege
Allgemeine Grundpflege bei den Patienten, welche diese Tätigkeiten nicht selbstständig ausführen können:
- Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen
- Betten, Lagern
- Bewegungsübungen, Mobilisieren
- Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Verhütung oder der Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut
- Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An-und Auskleiden, beim Essen und Trinken

Die Behandlungspflege
- Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
- Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen dienen
- Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden (inkl. Dekubitus und Ulcus-cruris-Pflege) und Körperhöhlen (inkl. Stoma und Tracheostomie-Pflege)
- Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung, inkl. Rehabilitationsgymnastik bei Inkontinenz
- Unterstützung für psychisch kranke Personen in Krisensituationen, inbesondere zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht)
- Einfache Bestimmung des Zuckers im Blut und Urin
- Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken
- Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalationen, einfache Atemübungen, Absaugen)
- Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen bei Hämo- oder Peritonealdialyse
- Hilfe bei Medizinal- Teil- oder Vollbädern; Anwendung von Wickeln, Packungen und Fangopackungen
Pflegen Sie einen Angehörigen und möchten gerne dafür entlohnt werden?
Die Spitex Prix Santé für den Kanton Zürich stellt pflegende Angehörige zu einem festen Stundenlohn von CHF 36.00 an. Wir sind rund um die Uhr für Sie da, führen Schulungen bei Ihnen Zuhause durch und unterstützen Sie bei der Pflege Ihrer Liebsten ganz nach Bedarf.




